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Existenzgründung Arbeitsamt

Die Starthilfe der Agentur für Arbeit

Geht ein 40-Stunden-Job zu Ende, stellen sich für viele völlig neue Fragen: Möchte ich weitermachen wie bisher? Ist ein Angestelltenverhältnis wirklich das Beste für mich?
Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Existenzgründung Arbeitsamt
Antragstellung Gründungszuschuss

Gerade potentielle Gründer finden oft erst in Zeiten ohne feste Anstellung die Muße, sich eingehender mit ihrer Geschäftsidee zu befassen. So wird die Arbeitslosigkeit zur Chance, mit der Existenzgründung einen völlig neuen Weg einzuschlagen.

Dabei stehen die Chancen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen, ziemlich gut: In Phasen ohne festen Job findest du nicht nur ausreichend Zeit, deine Idee zu durchdenken, Pläne zu schmieden und dir Kenntnisse anzueignen, die du für deine neue Tätigkeit als Unternehmer brauchst.

Du erhälst auch umfassende Hilfen, z.B. von der Bundesagentur für Arbeit, um deine Idee zum Erfolg werden zu lassen. Die Voraussetzungen: Eine belastbare Unternehmensidee, ein durchdachter Business- und Finanzplan und der Wille, für deine Idee zu arbeiten.

Wir haben die wichtigsten Hilfen, die du von der Arbeitsagentur für deine Existenzgründung bekommen kannst, einmal zusammengefasst.

Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit

Auf deinem Weg zum erfolgreichen Unternehmen stehst du nicht alleine da. Staatliche Stellen stehen dir nicht nur mit Rat und Tat, sondern auch mit finanziellen Mitteln zur Seite.

Grundvorraussetzung ist, dass deine Geschäftsidee Hand und Fuß hat und du dich von Anfang an willens zeigst, Arbeit in dein Unternehmen zu investieren.

Davon musst du vor allem deinen Fallmanager überzeugen - denn er vergibt nicht nur Fortbildungsleistungen, sondern bewilligt (oder eben nicht) mögliche Zuschüsse für deine Unternehmung.

Arbeitsagentur
Förderung Gründer beantragen

Beratung im Jobcenter

Unser Tipp: Planst du, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen, solltest du dich frühzeitig mit der Arbeitsagentur und dem für dich zuständigen Arbeitsvermittler (Fallmanager) in Verbindung setzen.

Zwar hast du keinen Anspruch auf Gelder, solange du noch nicht arbeitslos bist. Warum auch? Das Arbeitsamt ist nach SGB III vorrangig dafür zuständig, arbeitssuchende Personen in Jobs zu vermitteln.

Nimmst du dennoch frühzeitig vor Ende deiner Beschäftigung und Anlaufen deines Gründungsvorhabens Kontakt mit der Arbeitsagentur auf, zeigst du von Beginn an guten Willen und die Bereitschaft, dich rechtzeitig um deine Angelegenheiten zu kümmern. Auch eine Fähigkeit, die du als Unternehmer mitbringen solltest, um erfolgreich zu sein.

Übrigens: Weißt du bereits vorab, dass dein Beschäftigungsverhältnis enden wird (zum Beispiel durch eine Befristung oder längere Kündigungsfristen), bist du verpflichtet, dich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Tust du das nicht, droht dir eine Sperre deiner Bezüge.

Ein weiterer Vorteil, wenn du dich frühzeitig meldest: Im Gespräch mit deinem Fallmanager kannst du deine Gründungsidee bereits ansprechen und vielleicht schon erste Tipps für deine nächsten Schritte bekommen. Bemühst du dich von Anfang an um ein partnerschaftliches Verhältnis mit deinem Fallmanager, kommt dir das später in den allermeisten Fällen zugute.

Sobald du dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast (mit Wirksamwerden der Kündigung), unterstützt dich die Agentur für Arbeit durch die Organisation und Finanzierung von Fortbildungen und Coachings, aber auch durch konkrete finanzielle Hilfen und Förderung.

Informationen fachkundige Stellen

Existenzgründerseminare und Gründercoachings

Neben der Beratung durch deinen Fallmanager bietet das Arbeitsamt auch separate Existenzgründerseminare an. Hierbei handelt es sich aber meist nur um eine kurze Infoveranstaltung von wenigen Stunden. Das ist eher eine Pflicht, die den Gründungswilligen auferlegt wird, um ein Minimum an Wissen rund um die Selbstständigkeit zu vermitteln.

Die Kür (und unserer Meinung nach unverzichtbar für jeden, der ernsthaft gründen möchte) sind hingegen "richtige" Gründercoachings. Diese werden meist über einen Bildungsträger durchgeführt und vom Arbeitsamt organisiert. Als Fortbildungs-"Maßnahme" dauern diese Seminare dann bis zu 176 Unterrichtsstunden - je nach Bewilligung durch das Amt.

Tipp Businessplan

Die Bildungsträger, die die Maßnahmen durchführen, werden vom Amt auch meist als eine der "fachkundigen Stellen" akzeptiert. Von einer solchen fachkundigen Stelle bekommst du beispielsweise für den --> Gründungszuschuss die Bescheinigung, dass dein Vorhaben Hand und Fuß hat und dass du für die Selbstständigkeit geeignet bist. Auch das Zertifikat, das du für den Erhalt des Gründungszuschusses oder auch für das --> Einstiegsgeld nachweisen musst, kannst du bei einem Existenzgründerseminar erwerben.

Viele Fliegen mit einer Klappe: Der Besuch eines Existenzgründerseminars oder sogar eines Gründercoachings kann auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln abseits des Arbeitsamtes sein.

Förderung Existenzgründer-Seminar/Coaching

Die gute Nachricht: Den Besuch eines Existenzgründerseminars oder eines Gründercoachings kannst du über die Förderung durch die Agentur für Arbeit finanzieren (vorausgesetzt, du gründest aus der Arbeitslosigkeit heraus). Dabei ist unerheblich, ob du eine Maßnahme bei der IHK, bei einem Bildungsträger des Arbeitsamts oder anderswo besuchst - achte nur darauf, dass dein Anbieter von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt ist.

Übrigens: Der Besuch unserer umfangreichen Gründercoachings wird als "Maßnahme" durch das Arbeitsamt akzeptiert und finanziert. Ebenso sind wir als "fachkundige Stelle" von der Agentur für Arbeit anerkannt. Damit können wir dir bescheinigen, dass deine Gründungsidee sinnvoll und geeignet ist, deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Der Besuch eines unserer Gründerseminare wird als Basis für die Bewilligung des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes akzeptiert.

Gründer Beispiel
Chancen Gründungszuschuss beantragen

Was bringt mir ein Existenzgründer-Seminar noch?

Natürlich ist die Nachweispflicht gegenüber der Arbeitsagentur nicht der einzige Grund, warum sich ein Existenzgründerseminar oder ein Gründercoaching für dich lohnt.

Du schaffst damit die Grundlagen, die du für deinen Schritt in die erfolgreiche Selbstständigkeit brauchst, lernst das Wichtigste rund um das, wovor viele Angst haben: Steuern, Recht, Businessplan, Marketing und Finanzierung. (Die klingen übrigens schlimmer als sie sind, versprochen!)

Im Lauf des Coachings gibt dir dein Gründerberater außerdem wichtige Tipps, welche Rechte und Pflichten du sonst noch als Gründer hast und begleitet dich bei Bedarf auch später durch die erste Zeit deiner Selbstständigkeit. Zusätzlich profitierst du von seinem Netzwerk an weiteren Unternehmern und hilft dir so, von Anfang an erfolgreich durchzustarten.

Es ist noch kein Gründer vom Himmel gefallen. Aber: Gründen kann man lernen!

Finanzielle Unterstützung

Und noch eine gute Nachricht: Das Arbeitsamt übernimmt nicht nur die Kosten für dein Existenzgründer-Seminar oder eine entsprechende Beratung. Auch für deine Selbstständigkeit kannst du unter bestimmten Umständen Geld bekommen, um die Anfangszeit abzupuffern.

Eine Sache vorneweg: Wie oben schon angedeutet, ist die Hauptaufgabe deines Sachbearbeiters, dich im Arbeitsmarkt unterzubringen. Das Zauberwort? "Vermittlungsvorrang". Dein Fallmanager ist also verpflichtet, genau zu prüfen, ob er dich nicht doch besser in einen angestellten Job vermitteln kann, statt dir einen Gründungszuschuss zu gewähren.

Deine Aufgabe ist es hier, zu überzeugen. Vermittle deinem Fallmanager, dass deine Idee gut ist und dass die Selbstständigkeit genau der richtige Weg für dich ist - und du nicht in wenigen Monaten wieder in die Arbeitslosigkeit zurückfällst.

(Aber keine Panik! Die Welt geht nicht unter, wenn dein Unternehmen trotzdem scheitert.)

Wird dein Antrag bewilligt, erhältst du eine Förderung für die ersten Monate deiner Selbstständigkeit - entweder als "Gründungszuschuss" (für Empfänger von ALG I) oder "Einstiegsgeld" (für Empfänger von ALG II).

Antrag Gründungszuschuss beantragen

Denk dran:

Die Bewilligung beider Varianten liegen im Ermessen deines Fallmanagers - seine Aufgabe ist es, dich langfristig zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht. Hier kommt es also auch darauf an, wie gut du deine Idee präsentierst und ob du ihn davon überzeugen kannst, dass deine Existenzgründung dich dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit holt.

Gründungszuschuss fachkundige Stelle

Gründungszuschuss beantragen

Den Antrag auf einen Gründungszuschuss stellen können alle diejenigen, die Arbeitslosengeld I beziehen, bei Antragstellung noch mindestens einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen haben und mit der Selbstständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen.

Höhe des Gründungszuschusses

Die Höhe des Gründerzuschusses ist festgelegt und hängt von der Höhe deines Arbeitslosengeldes ab. Dein Arbeitslosengeld (ALG I) wiederum basiert auf deinem Gehalt der vergangenen 12 Monate. 60 Prozent dieses Entgelts erhältst du in den meisten Fällen mindestens, wenn du arbeitslos wirst. (Wenn du oder dein Partner Kinder hat, steigt der Satz auf 67 Prozent.) Wer es genauer wissen möchte, findet hier den ALG I-Rechner des Arbeitsamts: Klick

Wie lange bekomme ich den Gründerzuschuss?

Wird dein Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt, bekommst du zunächst 6 Monate lange dein ALG I plus zusätzliche 300 Euro. Damit kannst du beispielsweise deine freiwillige Arbeitslosenversicherung finanzieren.

Nach Ablauf dieser sechs Monate kannst du für weitere 9 Monate 300 Euro monatlich erhalten. Voraussetzung ist, dass du deine Selbstständigkeit hauptberuflich ausübst.

Weitere Informationen zum Gründerzuschuss, zu den Voraussetzungen, Hürden und unseren Tipps für die erfolgreiche Beantragung wirf doch einen Blick in unseren Beitrag "Gründungszuschuss - Wie geht das?"

Suchbegriffe Gründungszuschuss Dauer
Gründungszuschuss Übersicht

Der Gründerzuschuss im Überblick:

  • Wenn du den Antrag stellst, musst du arbeitslos gemeldet sein (ALG I) - und zwar mindestens einen Tag lang, bevor du dein Unternehmen gründest.

  • Du musst noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn du den Antrag stellst. Möchtest du also zum 01.01.2023 den Gründerzuschuss erhalten, musst du noch mindestens bis zum 31.05.2023 ALG I beziehen.

  • Die Vermittlung in den Arbeitsmarkt hat Vorrang, d.h.: dein Fallmanager prüft genau, ob er dich nicht doch in einen angestellten Job vermitteln kann (im Zweifel hat der Job Vorrang vor deiner Gründung!). Wichtig ist hier (ja, wir wiederholen uns) mit Idee und durchdachtem Finanz- und Businessplan zu überzeugen.

  • Auch das kann passieren: Scheitert dein Vorhaben und du wirst erneut arbeitslos, wird dein Anspruch auf ALG I um die Anzahl der Tage gekürzt, die du den Gründungszuschuss bekommen hast.

  • Auch wichtig: sobald du das 65. Lebensjahr erreichst, kannst du keinen Gründungszuschuss mehr beantragen.

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist sozusagen der "kleine Bruder" des Gründungszuschusses. Es wird als Sozialleistung vom Jobcenter gewährt und kann an Empfänger des Arbeitslosengelds II ausgegeben werden, die:

  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Entgelt von mehr als 450 Euro pro Monat aufnehmen oder

  • eine hauptberufliche Selbständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden planen.

Ziel ist auch hier, die Eingliederung des Empfängers in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten - im Falle der Existenzgründung als selbstständige Tätigkeit.

Voraussetzungen Einstiegsgeld
Zuschuss Einstigsgeld

Höhe des Einstiegs-Geldes

Das Einstiegsgeld wird entweder einzelfallbezogen oder pauschal bemessen. Unabhängig davon ist die Höhe des Einstiegsgelds derzeit bei 432 Euro gedeckelt. Weitere Infos zum Einstiegs-Geld, welche Unterlagen du vorweisen musst und Tipps für deinen erfolgreichen Antrag findest du hier: "Einstiegsgeld - Gründen mit ALG II".

Übrigens: Sollte deine Gründung aller Planung zum Trotz nicht erfolgreich sein, kannst du die Selbstständigkeit jederzeit wieder beenden. Du erhältst dann wieder deine normalen Leistungen (ALG II), das Einstiegs-Geld entfällt ohne Restanspruch. Mit Unterstützung durch deinen Fallmanager musst du dich dann wieder daran machen, dir eine nichtselbstständige Tätigkeit zu suchen.

Gescheitert? Von wegen!

Auch Mitarbeiter bei Arbeitsagenturen sind nur Menschen. Es kann vorkommen, dass dein Fallmanager dein Unternehmen als gescheitert ansieht, dir die Beiträge streichen und dich verpflichten möchte, dir eine nichtselbstständige Tätigkeit zu suchen.

Gerade am Anfang kann es passieren, dass dein Unternehmen noch nicht stabil wirkt, weil beispielsweise Umsätze auf sich warten lassen, Netzwerke erst geknüpft werden müssen usw.

Um den Anspruch auf Zuschuss hier nicht zu verlieren, solltest du bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Geschäftsmodell wählen, das möglichst schnell Umsätze und Gewinne generiert. Hier helfen dir zum Beispiel besagte fachkundige Stellen, die passende Wahl zu treffen.

Gerne besprechen wir mit dir, welche Form für dich am sinnvollsten ist. Schreib uns!

Zuschuss stoppen

Unser Tipp

Sprich mit deinem Fallmanager! Er kann dir am besten sagen, welche Erwartungen er an deine Unternehmung hat und wie schnell es für ihn gehen muss. Dein Businessplan kann dir helfen, deine Pläne mit seinen Vorstellungen abzugleichen, vorab Erwartungen realistisch zu gestalten und möglicherweise frühzeitig Kompromisse zu finden.

Auch wenn viele Jungunternehmer es nicht hören wollen: Das Arbeitsamt sitzt meist doch am längeren Hebel - vor allem, wenn du Geld von ihnen haben möchtest. Zwar kann dich niemand zwingen, deine Selbstständigkeit aufzugeben. Dennoch kann dir dein Zuschuss (Einstiegs-Geld oder Gründungszuschuss) gestrichen werden. Zusätzlich kann dein Arbeitsvermittler von dir verlangen, wieder für die Vermittlung in einen nichtselbstständigen Job zur Verfügung zu stehen.

Fazit

Das Arbeitsamt stellt dir viele verschiedene Hilfen zur Verfügung, um deine Gründeridee zum Erfolg werden zu lassen. Von Beratungsleistungen bis zu finanziellen Hilfen (die du nicht zurückzahlen musst!) ist einiges möglich.

Wichtig ist, dass deine Idee gut ist, du einen durchdachten Plan hast, wie du ihre Umsetzung angehen willst und vor allem, dass du bereit bist, dich für deinen Erfolg wirklich reinzuknien.

Und keine Sorge: Falls es im Behördendschungel doch mal zu verwirrend werden sollte, stehen wir dir jederzeit zur Seite. Schreib uns oder ruf einfach mal an!

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